• Startseite
  • Was ist neu?
  • Archiv
  • Suche
  • Kontakt
  • Impressum
  • Sitemap
  • Intern
  • FDIS
Aktuelles
  • Einsätze
  • Ausbildung
  • Bewerbe
  • Tätigkeiten
  • Jugend-News
  • Termine
Wir über uns
  • Organisation
  • Feuerwehrjugend
  • Einsatzgebiet
  • Geschichte
Ausrüstung
  • Gerätehaus
  • Fahrzeuge
  • Geräte
  • Einsatzbekleidung
  • Museum
Bürgerservice
  • Die Feuerwehr
  • Die Freiwillige Feuerwehr
  • Zuständigkeiten
  • Tipps zur Selbsthilfe
Web
  • Online Grundausbildung
  • Downloads
  • Bildergalerie
  • Links
  • Facebook-Gruppe
  • Gästebuch
Startseite Die Feuerwehr

PostHeaderIcon Die Feuerwehr

PDF | Drucken | E-Mail

Hier wollen wir Ihnen die Organisation der Feuerwehr in Österreich vorstellen. Es soll Ihnen ein Einblick in die Organisation, die Finanzierung und die Ausrüstung gewährt werden.


Begriff einer Feuerwehr:

Die Feuerwehren sind einheitlich gestaltete, von geschulten Kräften geführte Gemeinschaften, die

  • bei Maßnahmen  zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden einschließlich der Stellung einer Brandsicherheitswache, bei Vorkehrungen für die Brandbekämpfung, bei nachfolgenden Sicherungsmaßnahmen und durch Hilfestellung bei allfälligen Erhebungsmaßnahmen (Brandschutz),
  • bei Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Minderung der unmittelbaren Auswirkungen von Personen- und Sachschäden, soweit diese Schäden durch Unfälle oder Elementarereignisse eintreten, (Katastrophenhilfe) und
  • bei technischen Hilfeleistungen, insbesondere Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen für Menschen, Tiere und Sachen sowie für die Umwelt, soweit es sich nicht ausschließlich um Hilfeleistungen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung handelt, (technische Hilfsdienste),

mitzuwirken haben.


Einteilung von Feuerwehren:

Es gibt Freiwillige Feuerwehren (Hauptanteil in Österreich), Betriebsfeuerwehren (sind Teil eines Betriebes und in erster Linie für dessen Brandschutz zuständig), Berufsfeuerwehren (6 in ganz Österreich) und Pflichtfeuerwehren (falls in einer Gemeinde keine andere Form einer Feuerwehr zustande kommt, werden vom Bürgermeister Mitglieder verpflichtet, den Brandschutz in der Gemeinde zu wahren).


Rechtliche Stellung:

Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Sie versieht ihre Aufgaben im Auftrag der Gemeinde. Der "oberste" Feuerwehrmann ist der Bürgermeister - ihm obliegt die behördliche Einsatzleitung.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Feuerwehr werden durch Landes- und Bundesgesetze bzw. durch Verordnungen österreichweit geregelt.


Organisation vom Bund bis zur Ortsfeuerwehr im Falle der FF-Kastengstatt:

ÖBFV

Österreichischer Bundesfeuerwehrverband

Der ÖBFV ist mit seinem Sitz in Wien (Siebenbrunnengasse 21/3, A-1050 WIEN) eine Dachorganisation der Landesfeuerwehrverbände und der Städte mit Berufsfeuerwehren. Seine Hauptaufgabe liegt in der Koordinierung des gesamtösterreichischen Feuerwehrwesens in den Bereichen Organisation, Ausbildung, Technik usw. (Technische) Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB) werden auch gemeinsam mit den Österreichischen Brandverhütungsstellen erarbeitet. Neben einer weitgehenden Vereinheitlichung in den Bereichen Organisation, Ausbildung, Feuerwehrtechnik, Uniformen u.a.m. erreichte der Verband vom Bund - Dotierung der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und -geräten durch Katastrophenfondsgesetz - auch eine taugliche finanzielle Basis für den Ausbau des Katastrophenhilfsdienstes im gesamten Bundesgebiet.

LFV-Tirol

Landesfeuerwehrverband Tirol

Nach der Bundesverfassung fällt das Feuerwehrwesen in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer, die gesetzlichen Grundlagen finden sich daher in Landesgesetzen und -verordnungen. Weiters wird vom Land Tirol die Landesfeuerwehrschule (LFS) in Telfs unterhalten. Die Organe des Landesfeuerwehrverbandes sind der Landes- Feuerwehrtag, der Landes-Feuerwehrausschuss und der Landes- Feuerwehrkommandant. Diese Organe lenken die Interessen der Feuerwehren in Tirol.

BFV-Kufstein

Bezirksfeuerwehrverband Kufstein

Die Aufgaben auf Bezirksebene sind Erhöhung der Schlagkraft der Feuerwehren durch Sicherstellung der einheitlichen praktischen Ausbildung, Förderung der Zusammenarbeit der Feuerwehren, die Beschleunigung der Alarmierung, sonstige Übungen, die die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehren erhöhen, die Zusammenarbeit mit allen auf dem Gebiet der Brandverhütung tätigen Stellen, die Förderung der kameradschaftlichen Verbundenheit der Feuerwehren und die Ehrung verdienter Kameraden.
Abschnitt Kirchbichl
Diese Unterteilung ist ein Zwischenschritt zwischen Ortsfeuerwehr und Bezirksfeuerwehrverband. Der Abschnittskommandant vertritt die Interessen der Feuerwehren seines Abschnittes im Bezirksfeuerwehrverband. Er ist ein Teil des Bezirksfeuerwehrausschusses.
Ortsfeuerwehr Kastengstatt
Die Freiwillige Feuerwehr übt ihre Tätigkeit auf Grund der von der Landesregierung erlassenen Satzung aus. In die Satzung sind insbesondere Bestimmungen über den Eintritt und das Ausscheiden, die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen, die Dienstgrade, den Dienstbetrieb und die Verwaltung des Vermögens aufzunehmen.

Finanzierung:

Nach der Rechtslage ist die Finanzierung des Feuerwehrwesens Aufgabe der Gemeinden. Außerdem fließen den Bundesländern bzw. den Landes-Feuerwehrverbänden zum überwiegenden Teil die Erträge aus der Feuerschutzsteuer zu, die davon im wesentlichen den Verbandsaufwand, die Kosten für die Feuerwehrschulen und die Förderung zur Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten abdecken.

Für die Beschaffung von Katastropheneinsatzgeräten der Feuerwehren stellt auch der Bund Förderungsmittel aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung.

Diese Mittel der öffentlichen Hand reichen aber bei weitem nicht aus, den Finanzbedarf der Freiwilligen Feuerwehren zu decken:
Im Durchschnitt stammt die Hälfte der Mittel für die Feuerwehren aus Selbstaufbringung durch Veranstaltungen, Sammlungen und anderen Aktivitäten!

Ausrüstung:

Feuerwehrfahrzeuge und -geräte werden aus öffentlichen Mitteln nur dann gefördert, wenn sie den Baurichtlinien (und Bauempfehlungen) des ÖBFV bzw. des jeweiligen Landes-Feuerwehrverbandes entsprechen. Dies zwingt sowohl Lieferfirmen als auch Feuerwehren selbst, bestimmte Ausführungsvorschriften einzuhalten und die gebotene Einheitlichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, aber auch Wirtschaftlichkeit zu beachten! Nähere Informationen zu den Themen erhalten Sie beim ÖBFV und beim LFV-Tirol.

 

English Francais Espanol Italiano

Copyright © 2009 - 2010 by FF-Kastengstatt
All Rights Reserved.
- Angepasst auf Mozilla Firefox 3.5 / 1440 x 900 Pixel -

Joomla template created with Artisteer.