Rettungsgasse - ab 1. Jänner 2012 in Österreich Pflicht

Um den Einsatzorganisationen raschere Hilfeleistung zu ermöglichen wird ab 1. Jänner 2012 die Rettungsgasse nach Vorbild der Nachbarländer Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen verpflichtend eingeführt.

Die Rettungsgasse wird gebildet, in dem sich alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden.

Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.

Die Rettungsgasse muss immer, nicht nur bei Unfällen sondern auch bei Stau oder stockendem Verkehr gebildet werden, um den Einsatzorganisationen auch den Weg zu Krankenhäusern oder anderen Einsatzorten zu ermöglichen.

Erfahrungen aus Deutschland haben gezeigt, dass durch die Bildung der Rettungsgasse die Hilfeleistung bis zu 4 Minuten schneller erfolgen kann und damit die Überlebenschancen um bis zu 40% steigen.

Für die Einsatzorganisationen muss somit ab 1. Jänner die Rettungsgasse und nicht mehr der Pannenstreifen auf dem Weg zum Einsatz befahren werden.

Detaillierte Informationen können unter

www.rettungsgasse.com oder www.asfinag.at/verkehrssicherheit/rettungsgasse

abgerufen werden.

Quelle: Newsletter Landesfeuerwehrverband für Tirol

 
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